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374 Euro für 4 Minuten Halt an einer Tankstelle: Was eine Besitzstörungsklage in Österreich wirklich kosten darf und wie man richtig reagiert

374 Euro für vier Minuten Telefonieren auf einem Tankstellengelände: Der Fall aus Wöllersdorf zeigt, wie Besitzstörungsforderungen funktionieren. Was seit 2026 höchstens fällig wird und wie man laut ÖAMTC, AK und VKI reagiert.

Text geprüft und freigegeben von Antoine BOUQUET
Stillgelegte Tankstelle mit rostigem Dach an einer nassen Landstraße, auf dem Vorplatz ein dunkelgrauer Kleinwagen mit leuchtenden Bremslichtern, an einem Mast eine Überwachungskamera, dahinter bewaldete Hügel.
Eine stillgelegte Tankstelle an einer Landstraße: Auf solchen Privatflächen kann schon kurzes Halten eine Forderung wegen Besitzstörung auslösen. In Wöllersdorf-Steinabrückl an der B21 verlangt ein Anwalt von einem 84-Jährigen 374 Euro für vier Minuten. Symbolbild: Motor News

Ende August klingelt bei einem 84-jährigen Motorradfahrer aus dem Bezirk Mödling das Handy. Seine Frau ruft an. Er biegt in Wöllersdorf-Steinabrückl auf das Gelände einer geschlossenen Tankstelle an der B21 ab, bleibt auf dem Motorrad sitzen und telefoniert. Nach seiner Darstellung dauert der Halt vier Minuten. Wenige Tage später kommt ein Anwaltsbrief: Er soll 374 Euro zahlen, sonst drohe eine Unterlassungs- und Leistungsklage [4][5].

Eine Strafe ist das nicht. Keine Behörde hat den Mann verurteilt. Es ist eine private Forderung wegen Besitzstörung, also wegen des unerlaubten Befahrens eines fremden Grundstücks. Der Pensionist versuchte es mit einer handschriftlichen Entschuldigung und überwies 70 Euro. Das Geld kam zurück, danach folgten eine Mahnung und ein Inkassoschreiben [4][5]. Sein Fall ist kein Einzelfall, und er zeigt, wie viel Druck eine solche Forderung erzeugt, obwohl der Gesetzgeber die Kosten seit Jänner 2026 deutlich gesenkt hat.

Eine stillgelegte Tankstelle und 30 bis 60 Fahrzeuge am Tag

Die EMC-Tankstelle an der Bundesstraße ins Piestingtal ist geschlossen, das Areal Privatgrund. Eine vom Betreiber beauftragte Parküberwachungsfirma dokumentiert, wer darauf fährt. Laut NÖN können schon Einfahren, Wenden oder kurzes Anhalten eine Forderung von rund 370 Euro auslösen [1]. Laut Kurier gilt das sogar für das Stehenbleiben am Straßenrand vor oder nach der Tankstelle, weil auch dieser Streifen zum Grundstück gehört [2].

Die Betroffenen sind oft Autofahrer, die nur kurz anhalten wollten. Ein Lenker aus dem Bezirk Wiener Neustadt prüfte dort auf dem Weg zum Schneeberg am Handy die Route und soll mehr als 370 Euro zahlen. Er hält die Tafel für schwer erkennbar: „Wenn der Besitzer nicht möchte, dass jemand auf sein Grundstück fährt, warum sperrt er es dann nicht ab?“ [2] Schon im Juni berichtete die NÖN von einem Mann aus Ratzersdorf, der zum Tanken kam, weil die Anlage noch im ÖAMTC-Spritpreisrechner gelistet war. Er fand sie geschlossen, fuhr wieder weg und bekam eine Forderung über 370 Euro [6].

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Die Schreiben verschickt der Wiener Rechtsanwalt Oliver Luesgens. Er spricht von täglich 30 bis 60 Fahrzeugen auf dem Grundstück, die Beschilderung sei „mehr als eindeutig“, und es habe dort wiederholt Vandalismus und Verschmutzung gegeben. In 40 bis 50 Prozent der Fälle werde außergerichtlich bezahlt, eindeutige Fälle würden eingeklagt. Gegenüber dem Kurier kündigte er zugleich an, sich von diesem Mandanten zu trennen, weil die Forderungen ausufern [2].

25 Betonwände für ein paar Tage

Im September griff das Land Niederösterreich ein. Die Straßenbauabteilung Wiener Neustadt ließ 25 Betonleitwände vor der östlichen Zufahrt aufstellen. Abteilungsleiter Klaus Längauer begründete das mit der Verkehrssicherheit: Viele Lenker seien irrtümlich auf das Gelände gefahren und hätten, als sie die drohende Forderung bemerkten, rückwärts auf die B21 zurückgeschoben [3].

Der Betreiber ließ die Wände von einem Lkw auf eine Grünfläche räumen. Sein Anwalt nannte die Begründung „fadenscheinig“, warf dem Land ein Vorgehen ohne ausreichende Rechtsgrundlage vor und brachte Schadenersatz ins Spiel. Am 17. September holte die Straßenmeisterei die Leitwände wieder ab [3]. Inzwischen ist die Tankstelle gesperrt und das mit einer Tafel gekennzeichnet, doch laut NÖN melden sich weiterhin Betroffene [1].

Was als Besitzstörung gilt und was eher nicht

Besitzstörung ist kein Verkehrsdelikt, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch: Wer fremden Besitz eigenmächtig nutzt, kann auf Unterlassung geklagt werden. Laut ÖAMTC kann es schon reichen, auf einem Privatgrundstück zu wenden, über ein Tankstellengelände abzukürzen oder einen Kundenparkplatz zu nutzen, ohne Kunde zu sein. Ein Schild ist nicht zwingend: Es genügt, wenn sich die Fläche erkennbar vom Straßenraum abhebt [7].

Entscheidend ist aber eine gewisse Mindestintensität. In einem Fall aus der ÖAMTC-Rechtsberatung, in dem eine Lenkerin vor einer Einfahrt umgedreht und kurz gehalten hatte, schätzte die Clubjuristin, dass ein Halten von bis zu zehn Minuten, bei dem man im Fahrzeug bleibt, wohl noch keine Besitzstörung ist. Die Klägerin zog die Klage vor der Verhandlung zurück [8]. Ein Urteil gab es dazu nicht, die Frage ist also nicht ausjudiziert. Für den Motorradfahrer aus Mödling, der laut eigener Schilderung nicht einmal abstieg, ist dieser Punkt trotzdem zentral.

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Dazu kommt eine Frist: Eine Besitzstörungsklage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers eingebracht werden. Die Frist beginnt allerdings erst, wenn die Behörde dem Besitzer den Fahrzeughalter bekanntgibt [7]. Allein in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bearbeitet die ÖAMTC-Rechtsberatung nach eigenen Angaben jährlich weit über 1.000 solcher Fälle [7].

Seit Jänner 2026 gedeckelt: rund 200 statt 550 Euro

Das Geschäftsmodell lebte davon, dass ein Gerichtsverfahren für den Lenker teurer werden konnte als die geforderte Summe. Bisher kostete ein verlorenes Verfahren rund 550 Euro, gefordert wurden meist 400 bis 600 Euro [9][10]. Mit einer Novelle, die seit 1. Jänner 2026 gilt, hat der Gesetzgeber diese Rechnung umgedreht [11]:

  • Bei Klagen wegen einer Störung durch ein Kfz werden die Anwaltskosten nur noch nach einem Streitwert von 40 Euro berechnet, wenn das Verfahren in der ersten Tagsatzung endet, etwa durch Anerkenntnis, Versäumnis oder Vergleich.
  • Die Gerichtsgebühr sinkt von 140 auf 70 Euro.
  • Die Regeln gelten für Klagen, die zwischen 2026 und Ende 2030 eingebracht werden. Neu ist auch, dass solche Streitfälle bis zum Obersten Gerichtshof gehen können, damit eine einheitliche Rechtsprechung entsteht.
SituationKosten für den Lenker
Klage, Störung nicht bestrittenhöchstens rund 200 Euro
Prätorischer Vergleich bei Gerichtrund 103 bis 138 Euro
Zulässige Kosten eines Abmahnschreibensrund 76 Euro
Besitzer ohne Anwaltrund 25 Euro
Störung bestritten und Prozess verlorenkein Deckel, deutlich mehr

Die rund 200 Euro setzen sich laut VKI aus 107,76 Euro Anwaltskosten, 70 Euro Gerichtsgebühr und 22 Euro für die Halterauskunft zusammen [9]. Ein Abmahnschreiben darf laut den gemeinsamen Leitlinien von Arbeiterkammer, VKI, ÖAMTC und ARBÖ nur Halterauskunft, Verwaltungsabgabe, Porto und Anwaltskosten von in der Regel höchstens 50 Euro enthalten. Pauschalen für Überwachung, Verwaltung oder Fallbearbeitung haben nach Urteilen des Handelsgerichts Wien keine rechtliche Grundlage [12].

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Balkengrafik: Forderung in Wöllersdorf 374 Euro; Gerichtsverfahren vor 2026 rund 550 Euro; nicht bestrittene Klage seit 2026 rund 200 Euro; prätorischer Vergleich 103 bis 138 Euro; zulässiges Abmahnschreiben rund 76 Euro; ohne Anwalt nur rund 26 Euro. Darunter ein Kasten: Deckel nur ohne Bestreiten, Klage binnen 30 Tagen, keine Pauschalen für Überwachung.
Die Forderung aus Wöllersdorf im Vergleich mit den Kosten, die seit 1. Jänner 2026 für eine Besitzstörung mit dem Auto gedeckelt sind. Infografik: Motor News, nach VKI, Sozialministerium und den Leitlinien von AK, VKI, ÖAMTC und ARBÖ.

Gemessen daran liegen 374 Euro für vier Minuten deutlich über dem, was ein nicht bestrittenes Gerichtsverfahren heute höchstens kostet. Wer zahlt, um „das Gericht zu vermeiden“, zahlt in einem solchen Fall also fast das Doppelte.

So reagiert man auf ein Schreiben wegen Besitzstörung

Ältere Hände halten am Holztisch einen geöffneten Brief, daneben Kuvert, Lesebrille, Autoschlüssel und eine Tasse Kaffee.
Ein Anwaltsschreiben am Küchentisch: Wer Post wegen Besitzstörung bekommt, sollte die Forderung prüfen lassen, bevor er zahlt. Symbolbild: Motor News

Die Arbeiterkammer Niederösterreich rät, solche Forderungen nicht vorschnell zu bezahlen und sich zuerst beraten zu lassen. Aus dem Justizministerium heißt es, in solchen Fällen liege „oft gar keine Besitzstörung vor“ [2]. Aus den Empfehlungen von ÖAMTC, VKI und Sozialministerium ergibt sich diese Reihenfolge:

  1. Rasch und ehrlich prüfen, ob man fremden Besitz überhaupt gestört hat: geparkt, gewendet oder nur kurz im Fahrzeug gehalten? [7]
  2. Die Kosten im Schreiben zerlegen. Alles, was über Halterauskunft, Porto und angemessene Anwaltskosten hinausgeht, etwa Überwachungspauschalen, muss nicht bezahlt werden [12].
  3. Einen prätorischen Vergleich anbieten, wenn man die Störung nicht bestreiten will. Das ist ein kurzer Unterlassungsvergleich bei Gericht, der die Wiederholungsgefahr beseitigt. Nimmt der Besitzer an, kostet das höchstens rund 100 bis 140 Euro, eine spätere Klage wäre abzuweisen [9][10].
  4. Alternativ einen deutlich geringeren Betrag mit einer Unterlassungserklärung für die Zukunft schicken. Das empfiehlt der ÖAMTC bei unverschämten Vergleichsangeboten. In besonders dreisten Fällen raten die Clubjuristen sogar, nichts zu zahlen und eine Klage zu riskieren [7].
  5. Nur nach Beratung bestreiten. Wer vor Gericht bestreitet und verliert, fällt aus dem Kostendeckel und trägt die vollen Gerichts- und Anwaltskosten [10].

Prüfen lassen kann man solche Schreiben bei der ÖAMTC-Rechtsberatung, die für Mitglieder kostenlos ist, beim ARBÖ, bei der Arbeiterkammer und beim VKI [8][10]. Im Fall des 84-Jährigen hatte ihm die ÖAMTC-Rechtsberatung nach seinen Angaben geraten, die 374 Euro nicht zu bezahlen. Er will es auch nicht tun [5]. Ob die Forderungen aus Wöllersdorf vor Gericht halten, hat bisher kein Gericht entschieden.

Quellen und Referenzen

[1] NÖN — Tankstelle an der B21 sorgt weiter für Anzeigen und Ärger, 22. Oktober 2026
https://www.noen.at/wr-neustadt/woellersdorf-steinabrueckl-tankstelle-an-der-b21-sorgt-weiter-fuer-anzeigen-und-aerger-a8496980

[2] Kurier — Ärger bei Autofahrern: Flut von Besitzstörungsklagen in Wöllersdorf, 21. Oktober 2026, aktualisiert 23. Oktober 2026
https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/autofahrer-abzocke-tankstelle-woellersdorf-besitzstoerungsklagen-2/403199785

[3] Heute — Ärger wegen Tankstelle: Einfahrt wurde zugemauert, 19. Oktober 2026
https://www.heute.at/s/aerger-wegen-tankstelle-einfahrt-wurde-zugemauert-120267218

[4] Tips — Pensionist erhält 374€ Strafe wegen vier Minuten Parken, 19. Oktober 2026
https://www.tips.at/nachrichten/oesterreich/oesterreich-welt/738903-pensionist-erhaelt-374-strafe-wegen-vier-minuten-parken

[5] KOSMO — 4 Minuten geparkt – 374 Euro Strafe: Pensionist fassungslos, 18. Oktober 2026
https://www.kosmo.at/4-minuten-geparkt-374-euro-strafe-pensionist-fassungslos/

[6] NÖN — Besitzstörung: Warum ein „Tankstellen-Besuch“ 370 Euro kosten kann, 15. Juni 2026
https://www.noen.at/wr-neustadt/privatgrund-tankstelle-besitzstoerung-warum-ein-tankstellenbesuch-370-euro-kosten-kann-526837550

[7] ÖAMTC — Besitzstörungsfalle
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/besitzstoerungsfalle-75386938

[8] ÖAMTC-Rechtsberatung — Behauptete Besitzstörung
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/behauptete-besitzstoerung-78475270

[9] VKI — FAQ Besitzstörung: Neues Gesetz gegen „Parkplatzabzocke“
https://faq.vki.at/faq/besitzstorung

[10] Sozialministerium, konsumentenfragen.at — Besitzstörung: Gesetzesnovelle gegen „Parkplatzabzocke“, 26. Jänner 2026
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Aktuelles/Konsumentenfragen/Besitzstoerung-Gesetzesnovelle-gegen-Parkplatzabzocke-.html

[11] LexisNexis — Besitzstörung auf Parkplätzen, Gesetzgebung, BGBl I 2025/112, Februar 2026
https://360.lexisnexis.at/d/gesetzgebung/besitzstorung_auf_parkplatzen/h_80002_3584251719444584460_61447bbfd8

[12] AK, VKI, ÖAMTC, ARBÖ — Leitlinien zu Kosten bei Besitzstörungen, Stand 20. Jänner 2026
https://www.oeamtc.at/Leitlinien+Kosten+f%C3%BCr+Besitzst%C3%B6rung.pdf/84.549.000

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