Ab Sonntag, dem 1. November, müssen Autofahrer in Kroatien wieder auch tagsüber mit Licht fahren, bei Sonnenschein ebenso wie bei Regen. Die Pflicht steht im kroatischen Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Zakon o sigurnosti prometa na cestama, ZSPC), der kroatischen StVO, und gilt bis 31. März 2027, also 151 Tage lang [1][3]. Wer ohne Tagfahrlicht oder Abblendlicht angehalten wird, zahlt 30 Euro [1].
Zwei Wochen später kommt eine zweite Winterregel dazu: Ab 15. November ist auf rund 2.770 Kilometern ausgewiesener Winterabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben, unabhängig vom Wetter. Dazu gehört die Autobahn von Zagreb Richtung Dalmatien, die viele Urlauber aus Österreich nehmen. Ohne Winterreifen oder Ketten kostet es dort 130 Euro [1][3][4]. Für Lenker aus Österreich zählt dabei auch, wie die Strafe kassiert wird: Wer sofort zahlt, kommt mit der Hälfte davon [5].
Was die kroatische Lichtpflicht am Tag genau verlangt
Der Wortlaut von Artikel 102 ZSPC ist knapp. Sinngemäß übersetzt: Auf Kraftfahrzeugen müssen bei Fahrten am Tag vom 1. November bis 31. März Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet sein. Motorräder und Mopeds müssen das ganze Jahr über mit Abblendlicht fahren [1]. Die Regel gilt für jedes Fahrzeug auf kroatischen Straßen, also auch für Autos mit österreichischem Kennzeichen [2].
Die Daten stehen fest im Gesetz und hängen nicht an der Zeitumstellung, die heuer schon am 25. Oktober war. Der kroatische Automobilclub HAK erinnert daran, dass die Beschränkung auf den Winter mit ökologischen Gründen gerechtfertigt wird, weniger Spritverbrauch und weniger CO₂. Verkehrsexperten halten Licht bei jeder Fahrt für sicherer, weil ein Auto mit Licht früher gesehen wird [3]. In Österreich dürfen Pkw tagsüber dagegen ohne Licht fahren: Wer die Lichtautomatik zu Hause ausgeschaltet hat, muss sie vor der Grenze wieder einschalten.
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Die Falle bei der Lichtautomatik: Tagfahrlicht reicht nur bei guter Sicht
Bei guten Licht- und Sichtverhältnissen ist Tagfahrlicht als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt, schreibt der ÖAMTC. Bei schlechtem Wetter und in der Dämmerung rät der Club, auch im Ausland auf Abblendlicht zu schalten [2]. Der Grund steht in Artikel 101 ZSPC: Nachts und bei verminderter Sicht verlangt das Gesetz mindestens zwei weiße oder gelbe Lichter vorn und rote Lichter hinten [1]. Bei vielen Autos leuchtet mit dem Tagfahrlicht aber nur die Front, das Heck bleibt dunkel. Wer so bei Nebel oder Starkregen unterwegs ist, verstößt gegen die strengere Regel, und die kostet 60 Euro statt 30 [1].
Ein Ersatzlampenset muss in Kroatien nur mitführen, wessen Auto nicht vollständig mit LED-, Xenon- oder Neonleuchten ausgestattet ist, also auch bei Blinkern, Brems- und Kennzeichenleuchten. Im Zweifel empfiehlt der ÖAMTC, Ersatzlampen mitzunehmen [2].

Ab 15. November: Winterausrüstung auf 2.770 Kilometern, egal bei welchem Wetter
Die zweite Frist regelt eine eigene Verordnung, die Odluka o obveznoj uporabi zimske opreme (Amtsblatt Narodne novine 121/2020, geändert 2023). Vom 15. November bis 15. April ist auf den darin aufgezählten Winterabschnitten Winterausrüstung Pflicht, für alle Kraftfahrzeuge und „unabhängig von den Wetterbedingungen und dem Zustand der Fahrbahn“ [4]. Insgesamt sind das 839,2 Kilometer Autobahn, 1.863,3 Kilometer Staats- und Landesstraßen und 68,1 Kilometer Transitstrecken aus Binnenhäfen [3][4].
Für Reisende aus Österreich ist vor allem die Liste der Autobahnen wichtig [4]:
- A2 vom Grenzübergang Macelj (Slowenien) über Krapina nach Zagreb, 61 Kilometer
- A3 vom Grenzübergang Bregana über Zagreb bis zur serbischen Grenze, 306 Kilometer
- A1 von Zagreb (Knoten Lučko) über Karlovac bis zum Knoten Maslenica bei Zadar, 242,4 Kilometer
- A6 vom Knoten Bosiljevo über Delnice nach Rijeka, 81 Kilometer
- A4 von der ungarischen Grenze über Varaždin nach Zagreb, 97 Kilometer
Wer über Macelj und Zagreb nach Dalmatien fährt, ist nach Rechnung der Redaktion damit mehr als 300 Kilometer am Stück auf Winterabschnitten unterwegs, von der slowenischen Grenze bis Maslenica. Auf der A1 südlich von Maslenica und auf den Autobahnen Istriens gilt die wetterunabhängige Pflicht laut Verordnung nicht [4]. Auf allen anderen Straßen ist Winterausrüstung Pflicht, sobald Schnee oder Eis liegt [1][2].

Als Winterausrüstung gelten bei Pkw und anderen Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen vier Winterreifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S., M&S oder dem Schneeflockensymbol. Alternativ sind vier Sommerreifen mit mindestens 4 Millimetern Profil erlaubt, wenn Schneeketten für die Antriebsräder griffbereit im Auto liegen [3][4]. Spikereifen sind in Kroatien verboten [2]. Ohne vorgeschriebene Ausrüstung zahlt der Lenker 130 Euro. Die Polizei kann außerdem die Weiterfahrt untersagen oder verlangen, dass Ketten aufgezogen werden [1]. Die in kroatischen Medien genannten Strafen bis 1.990 Euro treffen Unternehmen, die ein Fahrzeug ohne Winterausrüstung einsetzen, nicht private Lenker [1][3].

Was die Strafe Lenker aus Österreich wirklich kostet
Für Lenker ohne Wohnsitz in Kroatien gibt es eine eigene Zahlungsregel. Laut dem Bürgerportal der kroatischen Regierung gilt die Strafe als vollständig bezahlt, wenn man an Ort und Stelle die Hälfte des festgelegten Betrags zahlt. Das gilt für Übertretungen, die nur mit einer Geldstrafe bis 265,45 Euro bedroht sind [5]. Für die drei Winterregeln heißt das nach Rechnung der Redaktion: 15 Euro für vergessenes Licht am Tag, 30 Euro für fehlendes Licht bei schlechter Sicht und 65 Euro für fehlende Winterausrüstung. Wer erst nach einem Verfahren zahlt, kann zwei Drittel der verhängten Strafe innerhalb der Frist begleichen [5].
Wer vor Ort nicht zahlen will, kann laut gov.hr sofort einem Richter vorgeführt werden. Um das Verfahren zu sichern, darf die Polizei unter Umständen sogar Reisepass oder Führerschein vorübergehend einbehalten [5].
Zu Hause in Österreich eingetrieben werden können Geldstrafen aus anderen EU-Staaten erst ab 70 Euro, Verfahrenskosten eingerechnet. Grundlage ist ein EU-Rahmenbeschluss, den Österreich mit dem EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz umgesetzt hat [6]. Die 30 Euro für Licht am Tag liegen darunter, die 130 Euro für fehlende Winterausrüstung darüber. Ignorieren sollte man auch eine kleine Strafe nicht: Sie kann bei einer späteren Verkehrskontrolle im Land wieder eingefordert werden [6].
Was der ÖAMTC für die Fahrt nach Kroatien sonst noch rät
- Licht vor der Grenze prüfen: Lichtschalter auf Abblendlicht oder auf Automatik mit Tagfahrlicht, bei Regen, Nebel und Dämmerung von Hand auf Abblendlicht [1][2].
- Pflichtausrüstung an Bord: Verbandszeug, Warndreieck, mit Anhänger zwei, und Warnweste. Der ÖAMTC rät zu Westen für alle Mitfahrenden, griffbereit im Innenraum [2].
- Winterausrüstung ab 15. November: Wer über Zagreb, Karlovac oder Rijeka fährt, braucht Winterreifen oder Sommerreifen mit mindestens 4 Millimetern Profil und Ketten im Auto [2][4].
- Anhängekupplung abnehmen: Eine abnehmbare Anhängevorrichtung darf ohne Anhänger nicht montiert bleiben [2].
- Promillegrenze: 0,5 Promille, für Lenker unter 25 Jahren und für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen 0,0 Promille [2].
- Parkbelege aufheben: Der ÖAMTC rät, alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien mindestens fünf Jahre aufzubewahren, auch bei Zahlung per Handy. Mitglieder erhielten in den vergangenen Jahren Schreiben mit Forderungen bis 500 Euro für angeblich unbezahlte Parkgebühren [2].
Für Lenker unter 24 Jahren gelten in Kroatien niedrigere Tempolimits: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Laut ÖAMTC betrifft das normalerweise nur kroatische Staatsbürger, der Club empfiehlt aber auch jungen Lenkern aus Österreich, sich daran zu halten [2].
Quellen und Referenzen
[1] Zakon o sigurnosti prometa na cestama (ZSPC, kroatisches Straßenverkehrssicherheitsgesetz), konsolidierte Fassung, Art. 101, 102 und 193, abgerufen am 31. Oktober 2026
https://www.zakon.hr/z/78/Zakon-o-sigurnosti-prometa-na-cestama
[2] ÖAMTC — Kroatien: Welche Verkehrsregeln sollte man unbedingt kennen?, abgerufen am 31. Oktober 2026
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/kroatien/kroatien-welche-verkehrsregeln-sollte-man-unbedingt-kennen-77650904
[3] Hrvatski autoklub (HAK) — Obaveza zimske opreme, Stand 31. Oktober 2026
https://m.hak.hr/stanje.asp?id=50
[4] Narodne novine 121/2020 — Odluka o obveznoj uporabi zimske opreme na zimskim dionicama javnih cesta u Republici Hrvatskoj (geändert durch NN 143/2023)
https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2020_11_121_2366.html
[5] gov.hr (Bürgerportal der Republik Kroatien) — Prekršajne kazne u prometu, abgerufen am 31. Oktober 2026
https://gov.hr/hr/prekrsajne-kazne-u-prometu/1226
[6] oesterreich.gv.at — Verkehrsstrafen im Ausland, abgerufen am 31. Oktober 2026
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/9/Seite.063511




