Ab Sonntag, dem 1. November, gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Bis 15. April 2027 dürfen Pkw bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur noch mit Winterreifen an allen vier Rädern fahren [1][3]. Laut einer aktuellen Umfrage des ÖAMTC sind derzeit erst 46 Prozent der Autofahrer mit Winterreifen unterwegs [1].
Die Strafe bei einer Kontrolle hält sich in Grenzen: Der ÖAMTC rechnet mit rund 100 Euro [2]. Teuer wird es nach einem Unfall. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, muss beweisen, dass er auch mit Winterreifen passiert wäre, sonst trifft ihn ein Mitverschulden. Die eigene Haftpflichtversicherung kann sich unter Umständen bis zu 11.000 Euro zurückholen [2][4][8].
Was die situative Winterreifenpflicht in Österreich genau verlangt
„Situativ“ heißt: Die Pflicht hängt vom Zustand der Straße ab, nicht vom Kalender allein. Sie gilt laut Kraftfahrgesetz (KFG) vom 1. November bis 15. April für Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Kabine, also auch für Mopedautos [3][6]. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, „wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis“, dürfen diese Fahrzeuge nur mit Winterreifen an allen Rädern in Betrieb genommen werden [6].
Auf trockener oder nur nasser Straße besteht in diesem Zeitraum keine Pflicht [1][3]. Das Verkehrsministerium (BMIMI) warnt aber: Einfache Straßennässe kann bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis werden, und dann gilt die Pflicht sofort [4]. Wer morgens bei Plusgraden mit Sommerreifen losfährt, kann am Abend bei Glätte schon gegen das Gesetz verstoßen.
Statt Winterreifen sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist [3][4]. Schreibt ein Verkehrszeichen Schneeketten vor, müssen sie aufgezogen werden, auch auf Autos mit Winterreifen oder Allradantrieb [5]. Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen [2].
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Welche Reifen als Winterreifen gelten und welche Profiltiefe nötig ist
Als Winterreifen gilt in Österreich ein Reifen mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ oder mit dem Schneeflockensymbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke [3][4]. Ganzjahresreifen zählen nur dann, wenn sie eine dieser Kennzeichnungen tragen [3]. Anders als in Deutschland ist das Schneeflockensymbol in Österreich nicht verpflichtend [2]. Wer etwa über das Deutsche Eck fährt, braucht dort aber Reifen mit dem Symbol [5].
Die Profiltiefe muss bei Pkw und Klein-Lkw mindestens 4 Millimeter betragen, bei den heute kaum noch verwendeten Diagonalreifen 5 Millimeter. Das gilt auch für Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen [4].

Vier Millimeter Profil sind keine Sicherheitsreserve
Viele Autofahrer sehen die vier Millimeter als Puffer. Eine Untersuchung des ÖAMTC und seiner Partnerorganisationen zeigt das Gegenteil: Getestet wurden fünf aktuelle Winterreifenmodelle im Neuzustand sowie mit 4 und 2 Millimetern Restprofil, unter anderem beim Bremsen, im Handling, auf Schnee und bei Aquaplaning [7].
Am stärksten leidet die Wasserverdrängung. Schon bei 4 Millimetern verlieren die Reifen im Vergleich zu einem neuen Modell im Schnitt bis zu 25 Prozent ihrer Leistung, bei 2 Millimetern sind es über 50 Prozent [7]. Die größten Einbußen gibt es also nicht auf Schnee, sondern bei Regen, in tiefen Pfützen und im Schneematsch. Auch teure Premiumreifen gleichen ein abgefahrenes Profil nicht aus [7].

Der ÖAMTC rät deshalb, die Reifen vor dem Umstecken zu prüfen: Weil das Profil den ganzen Winter über mindestens 4 Millimeter haben muss, sollten es je nach Kilometerleistung beim Wechsel noch rund 6 Millimeter sein [2].
Für Lkw und Busse gilt die Pflicht auch bei trockener Straße
Für schwere Fahrzeuge ist die Regel strenger. Lkw über 3,5 Tonnen brauchen vom 1. November bis 15. April immer Winterreifen, Omnibusse vom 1. November bis 15. März, unabhängig davon, ob Schnee liegt [1][3][6]. Es genügen Winterreifen auf den Rädern mindestens einer Antriebsachse, mit einer Profiltiefe von 5 Millimetern bei Radial- und 6 Millimetern bei Diagonalreifen [2][4].
Zusätzlich müssen Lkw und Busse vom 1. November bis 15. April Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Für Busse gilt das also einen Monat länger als ihre Winterreifenpflicht [4][9].
Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt, nur an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und auf allen Rädern. Mit Spikes gilt Tempo 80 auf Freilandstraßen und 100 auf der Autobahn, am Heck muss ein Spike-Aufkleber angebracht sein [2].
Was die Strafe kostet: rund 100 Euro, im Gesetz bis zu 10.000 Euro
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen oder Ketten erwischt wird, zahlt laut ÖAMTC rund 100 Euro, laut ORF bei einfachen Verstößen 36 bis 100 Euro [1][2]. Werden andere gefährdet, kann es deutlich mehr werden. Der Strafrahmen des KFG liegt in der geltenden Fassung bei bis zu 10.000 Euro (§ 134 KFG) [6]. Auf der Website des Verkehrsministeriums stehen noch ältere Werte, 35 Euro und bis zu 5.000 Euro [4]: Maßgeblich ist der Gesetzestext.
Wer sich hartnäckig weigert, Winterreifen oder Ketten zu montieren, und damit die Verkehrssicherheit gefährdet, kann von der Polizei auch aus dem Verkehr gezogen werden [2].
Nach einem Unfall mit Sommerreifen drohen Mitverschulden und Regress
Seit der Einführung der Winterreifenpflicht gilt bei Unfällen eine umgekehrte Beweislast: Wer mit Sommerreifen unterwegs war, muss beweisen, dass derselbe Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre. Gelingt das nicht, trifft ihn zumindest ein Teilverschulden [4][5].
Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt die ÖAMTC-Rechtsberatung an einem Fall [8]. Eine Pensionistin fuhr mit Sommerreifen auf einer leicht abschüssigen, schneebedeckten Straße zur Apotheke. Ein Motorrad kam zu weit aus einer Ausfahrt, sie bremste, das Auto rutschte weiter. Die Folgen für sie:
- Mitverschulden: Obwohl sie Vorrang hatte, wurde ihr ein Mitverschulden von 50 Prozent angelastet, weil die Sommerreifen den Unfall mitverursacht hatten. Sie bekam nur die Hälfte ihres eigenen Schadens ersetzt [8].
- Haftpflicht: Die Versicherung zahlte den beiden Verletzten Schmerzengeld und Heilungskosten, forderte aber 11.000 Euro von der Lenkerin zurück. Mit Hilfe des ÖAMTC wurde dieser Regress abgewendet. Zulässig ist er laut ÖAMTC dann, wenn eine „Gefahrerhöhung“ vorliegt, etwa wenn jemand öfter mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn fährt [8].
- Kasko: Eine Kaskoversicherung kann wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei sein, meist dann, wenn zu den falschen Reifen noch ein weiterer Verstoß kommt, etwa zu hohes Tempo oder das Handy am Steuer. Es kommt auf den Einzelfall an [2][8].
- Strafverfahren: Weil zwei Menschen erheblich verletzt wurden, musste sich die Lenkerin wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Statt einer Verurteilung gab es eine Diversion, die sie eine Monatspension kostete [8].
Die Haftpflichtversicherung muss den Schaden der anderen Unfallbeteiligten in jedem Fall bezahlen [2][4]. Die Frage ist nur, wie viel davon am Lenker hängen bleibt.
Was Autofahrer vor dem 1. November prüfen sollten
- Profiltiefe messen: mindestens 4 Millimeter sind Pflicht, beim Umstecken besser noch rund 6 Millimeter [2][4].
- Kennzeichnung prüfen: „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder das Schneeflockensymbol, auch bei Ganzjahresreifen [3].
- Alle vier Räder: Bei Pkw reicht es nicht, nur die Antriebsachse umzurüsten [3][6].
- Schneeketten mitnehmen: Für Fahrten ins Gebirge rät das BMIMI, Ketten im Kofferraum mitzuführen, auch wegen der Ketten-Verkehrszeichen [4][5].
- Bei Fahrten ins Ausland: Die Nachbarländer haben eigene, teils abweichende Regeln, in Deutschland zählt nur das Schneeflockensymbol [2][5].
Quellen und Referenzen
[1] burgenland.ORF.at — Zeit zum Wechsel auf Winterreifen, 29. Oktober 2026
https://burgenland.orf.at/stories/3377164
[2] ÖAMTC — Winterreifenpflicht in Österreich, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/winterreifenpflicht-in-oesterreich-74581857
[3] oesterreich.gv.at — Winterreifenpflicht, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/10/2/Seite.063100
[4] Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) — Winterreifen und Schneeketten, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.bmimi.gv.at/verkehrssicherheit/massnahmen/winterreifen.html
[5] BMIMI Infothek — Situative Winterreifenpflicht gilt ab 1. November, 31. Oktober 2022
https://infothek.bmimi.gv.at/situative-winterreifenpflicht-gilt-ab-1-november-4/
[6] RIS — Kraftfahrgesetz 1967, § 102 Abs. 8a und § 134 Abs. 1, Fassung BGBl. I Nr. 79/2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Paragraf=102
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Paragraf=134
[7] ÖAMTC — Abgefahrene Reifen: Vier Millimeter Reifenprofil sind keine Sicherheitsreserve, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.oeamtc.at/thema/tests/abgefahrene-reifen-vier-millimeter-reifenprofil-sind-keine-sicherheitsreserve-89278701
[8] ÖAMTC-Rechtsberatung — Sommerreifen im Winter: Was droht?, abgerufen am 29. Oktober 2026
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/sommerreifen-im-winter-was-droht-49028648
[9] WKO, Bundesgremium Fahrzeughandel — Winterreifenpflicht Lkw und Busse, Merkblatt
https://www.wko.at/handel/fahrzeughandel/winterreifenpflicht.lkw-und-busse



