Seit Sonntag, dem 25. Oktober, gilt in Österreich wieder die Winterzeit, am späten Nachmittag wird es eine Stunde früher dunkel. Für Fußgänger beginnt damit die gefährlichste Zeit des Jahres. Laut einer Auswertung des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) auf Basis von Daten der Statistik Austria passierten im November 2025 136 Unfälle auf Schutzwegen, mehr als in jedem anderen Monat [1][2].
Die Regel, die solche Unfälle verhindern soll, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer mit dem Auto auf einen Zebrastreifen zufährt, muss so langsam sein, dass er davor noch anhalten kann [7]. Bei Dunkelheit ist das schwerer einzuhalten, weil man Fußgänger später sieht. Die Pflicht bleibt dieselbe, und ein Verstoß kann bis zu 2.180 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister kosten [8][9].
Im November passieren auf Österreichs Schutzwegen die meisten Unfälle
Nach dem November folgten im Vorjahr der Dezember mit 119 und der Jänner mit 101 Schutzwegunfällen. In diesen drei Monaten kamen vier Fußgänger ums Leben, 72 wurden schwer und 287 leicht verletzt [1][2]. Zum Vergleich nennt die Statistik für den Oktober 86 Unfälle, für den April 75 und für den Mai 69 [2]. Der November liegt damit fast beim Doppelten des Mai.
Fast zwei Drittel der Schutzwegunfälle von November bis Jänner geschahen bei Dunkelheit oder Dämmerung [1][2]. Die meisten zählte der VCÖ in Wien mit 128 Unfällen in diesen drei Monaten, vor Niederösterreich mit 55, der Steiermark mit 44 und Oberösterreich mit 42 [1]. In Wien passierten 72 Prozent davon im Dunkeln oder in der Dämmerung [3].
Gerade aktuell

Warum der Zebrastreifen im Dunkeln so gefährlich wird
Am Tag können Fußgänger Blickkontakt mit der Person am Steuer suchen und sehen, ob sie bemerkt wurden. Bei Dunkelheit geht das kaum: Die Scheinwerfer blenden, das Wageninnere bleibt dunkel [2].
Dazu kommen zwei Situationen, die in den regionalen Auswertungen des VCÖ immer wieder auftauchen:
- Abbiegende Autos: In Wien passierten 61 Prozent der Schutzwegunfälle durch ein abbiegendes Fahrzeug, in Oberösterreich jeder zweite [3][4].
- Geparkte Fahrzeuge vor dem Übergang: Sie können die Sicht auf Menschen verdecken, die gerade über die Straße wollen. Hohe Autos und Kleintransporter machen das schlimmer [4]. Der VCÖ fordert deshalb, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen von fünf auf zehn Meter auszuweiten, und eine bessere Beleuchtung der Übergänge und ihres Umfelds [1][5].
Was die StVO von Autofahrern am Schutzweg verlangt
Die zentrale Regel steht in § 9 Absatz 2 StVO. Der Lenker muss einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder ihn erkennbar benützen will, das „unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn“ ermöglichen. Dafür darf er sich dem Schutzweg nur mit einer Geschwindigkeit nähern, bei der er davor anhalten kann, und muss falls nötig stehen bleiben [7].
Der Vorrang beginnt also nicht erst, wenn jemand auf dem Zebrastreifen steht. Eine Person, die am Gehsteig wartet und erkennbar queren will, hat ihn schon. Im Alltag heißt das, was der VCÖ in seiner Aussendung formuliert: „Tempo vor Schutzwegen reduzieren sowie bremsbereit und mit voller Aufmerksamkeit fahren.“ [1] Bei schlechter Sicht muss die Geschwindigkeit zusätzlich angepasst werden [1][4].
Weitere Regeln rund um den Schutzweg betreffen ebenfalls die Lenker:
- An einem Fahrzeug, das vor einem Schutzweg anhält, um Fußgänger queren zu lassen, darf man nicht vorbeifahren (§ 17 Abs. 3 StVO) [7].
- Auf dem Schutzweg und, wenn er nicht durch eine Ampel geregelt ist, fünf Meter davor ist Halten und Parken verboten (§ 24 Abs. 1 lit. c StVO) [7].
Auch Fußgänger haben Pflichten. Sie dürfen einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten. Liegt ein Schutzweg nicht weiter als 25 Meter entfernt, müssen sie ihn zum Queren benützen (§ 76 StVO) [7]. Der VCÖ rät Fußgängern, bei Dunkelheit zu warten, bis ein herannahendes Auto tatsächlich steht [4][10].
Strafe und Vormerkung: Was ein Verstoß am Schutzweg kosten kann
Wer als Lenker Fußgänger gefährdet oder behindert, die einen Schutzweg vorschriftsmäßig benützen, begeht laut § 99 Absatz 2c StVO eine Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von 72 bis 2.180 Euro [8]. Die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.
| Verstoß | Strafrahmen | Führerschein |
|---|---|---|
| Fußgänger am Schutzweg gefährdet | 72 bis 2.180 € | Vormerkung |
| Fußgänger am Schutzweg behindert | 72 bis 2.180 € | keine Vormerkung |
| Sonstige StVO-Verstöße, etwa Parken zu nah am Schutzweg | bis 726 € | keine Vormerkung |
Die Vormerkung wird nach dem Führerscheingesetz zusätzlich zur Geldstrafe eingetragen, wenn ein Lenker gegen § 9 Absatz 2 verstößt und dabei Fußgänger auf dem Schutzweg gefährdet [9]. Bei einer zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme an, etwa eine Nachschulung oder eine Perfektionsfahrt. Eine dritte kann zum Entzug der Lenkberechtigung führen [9].
Ältere Fußgänger trifft es am härtesten
Bundesweit waren laut VCÖ 42 Prozent der auf Schutzwegen schwer verletzten und 75 Prozent der getöteten Fußgänger 65 Jahre oder älter. 98 Prozent der betroffenen Seniorinnen und Senioren waren nicht Hauptunfallverursacher [2]. Ältere Menschen haben bei einem Zusammenstoß ein höheres Risiko, schwer verletzt zu werden, sagt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk [3].
Die Hauptverantwortung liegt laut Polizei meist beim Fahrzeug. In den regionalen Auswertungen des VCÖ war der Unfallgegner der Fußgänger in Wien bei 81 Prozent der Schutzwegunfälle Hauptunfallverursacher, in der Steiermark bei 89 Prozent und in Oberösterreich bei 95 Prozent [3][4][6].
Bei 50 km/h ist der Anhalteweg doppelt so lang wie bei 30

Laut VCÖ passierten acht von zehn Schutzwegunfällen auf Straßen mit Tempolimit 50 [1]. Je nach Bundesland lag der Anteil zwischen drei Vierteln in Oberösterreich und 86 Prozent in Vorarlberg [3][4][5][6]. Der Anhalteweg aus Reaktions- und Bremsweg ist bei 50 km/h doppelt so lang wie bei 30 km/h [4][5].
Wie groß der Unterschied ist, zeigt eine einfache Rechnung der Redaktion mit einer Sekunde Reaktionszeit und einer Bremsverzögerung von 7 m/s² auf trockener Fahrbahn: Mit 30 km/h steht das Auto nach rund 13 Metern, mit 50 km/h erst nach rund 28 Metern. An der Stelle, an der das langsamere Auto bereits steht, hat der Lenker mit 50 km/h noch nicht zu bremsen begonnen: Allein in der Reaktionssekunde legt er knapp 14 Meter zurück. Auf nasser Fahrbahn werden beide Wege länger.
Der VCÖ fordert deshalb von Gemeinden und Städten mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet [4][5].
Quellen und Referenzen
[1] noe.ORF.at — Gefahr auf Schutzwegen steigt im Winter, Oktober 2026
https://noe.orf.at/stories/3376840/
[2] Salzburger Nachrichten (APA) — In der dunklen Jahreszeit nehmen Schutzwegunfälle stark zu, 23. Oktober 2026
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/in-der-dunklen-jahreszeit-nehmen-schutzwegunfaelle-stark-zu-art-680060
[3] MeinBezirk — VCÖ warnt: Winterzeit als Hauptsaison für Unfälle auf Wiener Zebrastreifen, 25. Oktober 2026
https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/winterzeit-als-hauptsaison-fuer-unfaelle-auf-wiener-zebrastreifen_a8974266
[4] Tips — VCÖ warnt vor Unfällen auf Schutzwegen in der dunklen Jahreszeit, 27. Oktober 2026
https://www.tips.at/nachrichten/linz/land-leute/739590-vcoe-warnt-vor-unfaellen-auf-schutzwegen-in-der-dunklen-jahreszeit
[5] Kronen Zeitung — Frühe Dunkelheit erhöht Verkehrsunfallrisiko, 23. Oktober 2026
https://www.krone.at/4346181
[6] 5 Minuten — Im November krachte es in der Steiermark am öftesten, 25. Oktober 2026
https://www.5min.at/steiermark/5202610250500/im-november-krachte-es-in-der-steiermark-am-oeftesten/
[7] RIS — Straßenverkehrsordnung 1960, § 9 Abs. 2, § 17 Abs. 3, § 24 Abs. 1 lit. c und § 76, abgerufen am 28. Oktober 2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=9
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=17
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=24
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=76
[8] RIS — Straßenverkehrsordnung 1960, § 99 Abs. 2c und Abs. 3, abgerufen am 28. Oktober 2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=99
[9] RIS — Führerscheingesetz, § 30a und § 30b, abgerufen am 28. Oktober 2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=30a
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=30b
[10] 5 Minuten — Zeitumstellung birgt Gefahren: Erschreckende Unfallbilanz in Kärnten, 23. Oktober 2026
https://www.5min.at/kaernten/5202610231847/zeitumstellung-birgt-gefahren-erschreckende-unfallbilanz-in-kaernten/







