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Allein in Kärnten hat die Polizei im Vorjahr 7.264 Lenkerinnen und Lenker mit dem Handy am Steuer erwischt, nach 7.820 im Jahr 2024 [2]. Österreichweit waren es 112.317, rechnerisch eine Strafe alle 4,7 Minuten [1][18]. „Das ist nur ein Bruchteil der tatsächlichen Vergehen“, sagt VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk [1].
Warum der Verkehrsclub so hartnäckig bleibt, zeigt die Unfallstatistik. Ablenkung und Unachtsamkeit waren 2025 laut VCÖ die häufigste Unfallursache in Österreich, sie verursachten 30 Prozent der tödlichen Unfälle und 34 Prozent der Unfälle mit Verletzten [1]. In Kärnten wurden bei solchen Unfällen 1.009 Menschen verletzt, zwölf starben [2]. Nicht jeder dieser Unfälle geht auf ein Handy zurück, das betont der VCÖ selbst. Wer aber mit dem Handy am Ohr telefoniert, reagiert laut VCÖ ähnlich schlecht wie ein Lenker mit 0,8 Promille [1][2].
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Handy am Steuer in Österreich: Was verboten ist und was erlaubt bleibt
Das Handyverbot steht nicht in der Straßenverkehrsordnung, sondern im Kraftfahrgesetz. Laut § 102 Abs. 3 KFG ist dem Lenker während des Fahrens das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung „sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons“ verboten, ausgenommen als Navigationssystem, wenn es im Wageninneren befestigt ist [5]. Was das im Alltag heißt, erklärt das Behördenportal oesterreich.gv.at [9]:
- Nachrichten und Internet: Lesen und Schreiben von SMS, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten ist während der Fahrt ausdrücklich verboten, ebenso das Auswählen einzelner Musiktitel. Musik hören bleibt erlaubt.
- Navi: Das Handy darf navigieren, wenn es befestigt ist. Die Adresse muss vor der Fahrt oder im Stand eingegeben werden.
- Ladekabel: Auch das Anstecken des Handys zum Laden während der Fahrt gilt als verbotene Handhabung.
- Stopptafel und Stau: Wer verkehrsbedingt anhält, etwa an einer Stopptafel oder im Stop-and-go-Verkehr, nimmt weiter am fließenden Verkehr teil und darf das Handy nicht in die Hand nehmen. Erlaubt ist es erst, wenn das Auto nicht bewegt wird, etwa am Parkplatz, auch bei laufendem Motor, oder in einem Stau, in dem gar nichts mehr geht.
Was Handy am Steuer kostet: 100 Euro, bis zu 140 Euro und eine Nachschulung
Hält die Polizei einen Lenker an, ist nach § 134 Abs. 3c KFG ein Organmandat von 100 Euro fällig [6]. Wer nicht zahlt, bekommt eine Strafe der Behörde von bis zu 140 Euro, ist sie uneinbringlich, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 24 Stunden [6]. Diese Beträge gelten seit der 41. KFG-Novelle von 2023, vorher waren es 50 und 72 Euro [12].

Spürbarer sind die Folgen für Fahranfänger. Handy am Steuer zählt in der Probezeit als schwerer Verstoß [7]. Die Behörde ordnet dann eine Nachschulung an, und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Beim Handy darf sie die Nachschulung ausdrücklich auch dann anordnen, wenn das Organmandat an Ort und Stelle bezahlt wurde [7]. Deshalb muss die Polizei auch bei einer Anhaltung Name, Geburtsdatum, Ort und Zeit erfassen, wenn der Lenker noch in der Probezeit ist, und die Führerscheinbehörde verständigen [6].
Ins Vormerksystem, das Risikolenker nach wiederholten Delikten zu Maßnahmen bis zum Führerscheinentzug führt, kommt der Verstoß dagegen nicht: § 30a FSG führt das Handy am Steuer nicht unter den vorzumerkenden Delikten [7]. Der VCÖ fordert, das zu ändern, wie es laut VCÖ in der Mehrzahl der EU-Staaten bereits der Fall ist [16]. In Deutschland kostet der Verstoß 100 Euro und einen Punkt in Flensburg, mit Gefährdung 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot [11].
| Situation | Folge | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Anhaltung, sofort bezahlt | 100 € Organmandat | § 134 Abs. 3c KFG |
| Zahlung verweigert | bis 140 €, ersatzweise bis 24 Stunden Haft | § 134 Abs. 3c KFG |
| Handy auf dem Foto einer Radar-, Section-Control- oder Rotlichtanlage | bis 140 €, kein Organmandat | § 134 Abs. 3c KFG, § 98g StVO |
| Lenker mit Probeführerschein | Nachschulung, Probezeit plus 1 Jahr | § 4 Abs. 3 und 6 FSG |
| Vormerksystem | keine Vormerkung | § 30a FSG |

Wären Handyblitzer in Österreich erlaubt? Was die StVO heute zulässt
Kameras zur Verkehrsüberwachung regelt der XIII. Abschnitt der Straßenverkehrsordnung, und zwar Zweck für Zweck: Section Control (§ 98a), punktuelle Geschwindigkeitsmessung mit Radar oder Laser (§ 98b), Abstandsmessung (§ 98c), Rotlichtüberwachung (§ 98d), Aufnahmen aus Polizeifahrzeugen nach eigener Wahrnehmung der Beamten (§ 98e) und seit 1. Mai 2026 die automatische Zufahrtskontrolle (§ 98h) [8]. Bei der punktuellen Tempomessung etwa dürfen Daten, die Auto oder Lenker erkennbar machen, nur bei einer festgestellten Überschreitung ermittelt werden [8].
Eine Tür steht trotzdem schon offen. Nach § 98g StVO darf die Behörde Bilder aus Section-Control-, Radar-, Abstands- und Rotlichtanlagen auch für ein Strafverfahren wegen Handy am Steuer oder fehlenden Gurts verwenden [8]. Ist das Handy auf dem Blitzerfoto „einwandfrei erkennbar“, kann das zusätzlich zur Tempostrafe bis zu 140 Euro kosten, ein Organmandat ist dafür nicht vorgesehen [6]. Eine Kamera, die alle vorbeifahrenden Lenker nur nach einem Handy absucht, kommt in dieser Aufzählung aber nicht vor. Deshalb verlangt der VCÖ eine Änderung der Straßenverkehrsordnung [1][3].
Wie ein neuer Kamerazweck ins Gesetz kommt, hat der Nationalrat heuer vorgezeigt. Für die kamerabasierte Zufahrtskontrolle in Ortskernen beschloss er am 25. März die 36. StVO-Novelle, die Kameras dürfen seit 1. Mai eingesetzt werden [14][8]. Handyblitzer enthält die Novelle nicht. Bei einem Treffen am Salzburgring Anfang Juni ließen sich Kärntens Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig und Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll die Technik vorführen. Schnöll nannte als Ziel, „die rechtlichen Grundlagen für einen flächendeckenden, österreichweiten Regelbetrieb von Handyblitzern zu schaffen“. Nötig wären dafür Anpassungen der Straßenverkehrsordnung und datenschutzrechtliche Grundlagen [13].
So arbeiten Handyblitzer in Deutschland
Vorbild ist die Monocam aus den Niederlanden. Die Kamera hängt erhöht, etwa an einer Brücke, und fotografiert schräg in die vorbeifahrenden Autos. Eine Software sucht im Bereich des Fahrers nach einem Handy und einer passenden Hand- oder Armhaltung, jeden Treffer sichten danach geschulte Polizisten [10]. In Rheinland-Pfalz, dem bisher einzigen Bundesland mit Handyblitzern im Regelbetrieb, stellte allein das Polizeipräsidium Trier im ersten Halbjahr 2026 knapp 700 Verstöße fest [10]. In der Testphase ging die Handynutzung rund um angekündigte Kameras laut Polizei um rund 70 Prozent zurück, die aktuelle Entwicklung muss aber neu ausgewertet werden [10].

Juristisch heikel ist, dass die Kamera zuerst jeden Lenker erfasst, bevor ein Verdacht besteht. Das Oberlandesgericht Koblenz beanstandete im Oktober 2025 Aufnahmen aus der Zeit, bevor Rheinland-Pfalz dafür im März 2025 eine eigene Regel im Polizeigesetz geschaffen hatte [10]. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will nun eine bundesweite Grundlage im Straßenverkehrsgesetz [10][11]. Ein österreichisches Gesetz stünde vor denselben Fragen: wo die Kameras stehen dürfen, welche Bilder gespeichert werden und wann Aufnahmen ohne Treffer gelöscht werden müssen.
112.317 Handy-Strafen: Tirol liegt pro Kopf vorne, Wien hinten
In absoluten Zahlen führt Niederösterreich mit 23.416 Strafen vor Oberösterreich mit 21.182 und der Steiermark mit 16.269 [1]. Wir haben die Zahlen durch die Einwohner zu Jahresbeginn 2025 geteilt [17][18]: Tirol kommt auf 16,7 Handy-Strafen je 1.000 Einwohner, vor dem Burgenland (14,1) und Salzburg (13,9). Wien liegt mit 7,2 am Ende, obwohl dort 14.546 Lenker erwischt wurden. Der Österreich-Schnitt beträgt 12,2. Mehr Strafen als 2024 gab es nur im Burgenland, um 13,8 Prozent, und in der Steiermark, um 2,5 Prozent [1][18].
Langfristig geht die Zahl zurück: 2011 ahndete die Polizei 149.081 Handyvergehen, 2025 rund ein Viertel weniger [1][18]. Der VCÖ warnt davor, daraus auf sicherere Straßen zu schließen, die Statistik erfasse nur, was die Polizei bemerkt [2][4]. Wie sehr die Zahl vom Kontrollaufwand abhängt, zeigt der Vergleich mit dem Tempo. 2024 ahndete die Polizei 6.145.227 Geschwindigkeitsübertretungen, 5,3 Millionen davon mit Radargeräten, aber nur 115.172 Handyvergehen [15]. Auf eine Handy-Strafe kamen damit 53 Tempo-Strafen [18]. Für die Geschwindigkeit sind in Österreich 396 Radargeräte im Einsatz [15], ein Handy muss dagegen ein Polizist sehen oder auf einem Blitzerfoto erkennen.
Zwei Sekunden aufs Display: Warum der VCÖ von Blindflug spricht
Wer während der Fahrt eine Nachricht liest, ist laut VCÖ rund zwei Sekunden praktisch im Blindflug unterwegs [2][4]. Bei 50 km/h legt ein Auto in dieser Zeit 27,8 Meter zurück, bei 100 km/h auf der Freilandstraße 55,6 Meter, Reaktions- und Bremsweg noch nicht eingerechnet [18].

Neben den Kameras fordert der VCÖ seit dem Frühjahr erneut, Handy am Steuer ins Vormerksystem aufzunehmen [16]. Auch der Rückgang in Kärnten, von 9.329 Strafen im Jahr 2015 auf 7.264 im Vorjahr, zeigt für den VCÖ nicht, dass seltener zum Handy gegriffen wird, sondern nur, dass seltener jemand erwischt wird [2].
Quellen und Referenzen
[1] VCÖ — VCÖ fordert Einsatz von Handyblitzern in Österreich: Handy am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv, Presseaussendung, Wien, 4. November 2026 (mit Zeitreihe und Bundesländern, Quelle BMI)
https://vcoe.at/presse/presseaussendungen/detail/vcoe-fordert-einsatz-von-handyblitzern-in-oesterreich-handy-am-steuer-erhoeht-die-unfallgefahr-massiv
[2] Mein Klagenfurt — Handy am Steuer erhöht die Unfallgefahr: VCÖ fordert Handyblitzer, 4. November 2026
https://www.mein-klagenfurt.at/aktuelle-pressemeldungen/nachrichten-november-2026/handy-am-steuer-erhoeht-die-unfallgefahr-vcoe-fordert-handyblitzer
[3] kaernten.ORF.at — VCÖ fordert Handy-Blitzer, 4. November 2026
https://kaernten.orf.at/stories/3378119/
[4] VOL.AT — Fast 4.400 Handy-Sünder: Neue Blitzer sollen Verstöße erkennen, 4. November 2026
https://www.vol.at/fast-4-400-handy-suender-neue-blitzer-sollen-verstoesse-erkennen/10614764
[5] RIS — Kraftfahrgesetz 1967, § 102 Abs. 3, geltende Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Paragraf=102
[6] RIS — Kraftfahrgesetz 1967, § 134 Abs. 3c, geltende Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384&Paragraf=134
[7] RIS — Führerscheingesetz, § 4 Abs. 3 und 6 Z 2a sowie § 30a Abs. 2, geltende Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=4
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=30a
[8] RIS — Straßenverkehrsordnung 1960, §§ 98a bis 98h (XIII. Abschnitt), geltende Fassung, § 98h in der Fassung BGBl. I Nr. 17/2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=98b
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=98g
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=98h
[9] oesterreich.gv.at — Handyverbot am Steuer: Alle Details, letzte Aktualisierung 12. Jänner 2026
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/10/4/Seite.063220
[10] heise autos — Handyblitzer: Verkehrsminister für bundesweiten Einsatz der Monocam, 3. November 2026
https://www.heise.de/news/Handyblitzer-Verkehrsminister-fuer-bundesweiten-Einsatz-der-Monocam-11510027.html
[11] ADAC — Handy-Blitzer: Kameras sollen bundesweit kommen, 3. November 2026
https://www.adac.de/news/verkehr-handy-blitzer-bundesweit
[12] Parlament Österreich — Handy am Steuer: Organstrafe wird auf 100 € verdoppelt, Parlamentskorrespondenz Nr. 286, 15. März 2023
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0286
[13] MeinBezirk Kärnten — Ablenkung am Steuer: Handyblitzer und Lärmblitzer bald auch in Kärnten?, 1. Juni 2026
https://www.meinbezirk.at/kaernten/c-lokales/handyblitzer-und-laermblitzer-bald-auch-in-kaernten_a8670086
[14] Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur — StVO-Reform im Nationalrat beschlossen, 25. März 2026
https://www.bmimi.gv.at/service/presse/hanke/2026/0325-stvo.html
[15] Bundesministerium für Inneres — Zahl der „Drängler“ gestiegen, Verkehrsüberwachung 2024, Öffentliche Sicherheit 7-8/2025
https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2025/07_08/08_verkehrsueberwachung.pdf
[16] VCÖ — 64 Verkehrstote im 1. Quartal sind Mahnung, verstärkte Verkehrssicherheitsmaßnahmen umzusetzen, Presseaussendung, 1. April 2026
https://vcoe.at/presse/presseaussendungen/detail/vcoe-64-verkehrstote-im-1-quartal-sind-mahnung-verstaerkte-verkehrssicherheitsmassnahmen-umzusetzen
[17] Statistik Austria — In Österreich leben knapp 9,2 Millionen Menschen, Pressemitteilung, 11. Februar 2025 (Bevölkerung am 1. Jänner 2025 nach Bundesländern)
https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2025/02/20250211Bevoelkerung1.1.2025.pdf
[18] Berechnung Motor News: Handy-Strafen 2025 laut [1] je 1.000 Einwohner laut [17] und Veränderung zu 2024; Minuten eines Jahres (525.600) geteilt durch 112.317; Tempo- je Handy-Strafe 2024 laut [15]; Strecke in zwei Sekunden = Geschwindigkeit in Metern pro Sekunde mal 2




