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Am Montag fiel Streifenpolizisten in Salzburg-Liefering ein Auto ohne hinteres Kennzeichen auf. Das vordere war als gestohlen gemeldet, der Wagen nicht zugelassen, und der 40-jährige Lenker aus dem Bezirk Braunau hatte keine gültige Lenkberechtigung [12]. Der Alkotest zeigte 0,18 Promille, der Drogenvortest schlug dagegen auf Cannabis, Kokain und Opiate an. Die Untersuchung beim Amtsarzt verweigerte der Mann, die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt und zeigt ihn an [12].
Gerade dieser letzte Schritt wiegt im österreichischen Recht schwer. Denn ein positiver Schnelltest am Straßenrand beweist noch keine Drogenfahrt, er öffnet nur den Weg zum Arzt. Wer sich diesem Weg entzieht, wird so behandelt, als hätte er mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer gesessen [3]. Fälle wie dieser sind keine Ausnahme: 2025 zeigte die Bundespolizei im Schnitt rund 23 Drogenlenker pro Tag an [1].
Gerade aktuell
Drogen am Steuer: Vom Speicheltest bis zur Blutabnahme
Beim Alkohol entscheidet ein Messwert: Ab 0,8 Promille im Blut oder 0,4 Milligramm je Liter Atemluft gilt ein Lenker laut StVO jedenfalls als beeinträchtigt [3]. Für Drogen gibt es in Österreich keinen solchen Grenzwert. Strafbar ist nicht der Konsum, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, und die muss ein Arzt feststellen [7]. Daraus ergibt sich ein Ablauf in mehreren Stufen:
- Verdacht: Am Anfang steht ein Verdacht der Beamten, dass der Lenker durch Suchtgift beeinträchtigt sein könnte [6].
- Speichelvortest: Besonders geschulte und ermächtigte Polizisten oder Amtsärzte dürfen den Speichel mit Vortestgeräten auf Suchtgiftspuren prüfen, in der Praxis seit März 2017 [3][6]. Zeigt der Test Spuren an oder verweigert der Lenker ihn, gilt das als Vermutung einer Beeinträchtigung. Fällt er negativ aus, unterbleibt der Gang zum Arzt [3].
- Ärztliche Untersuchung: Wer zum Arzt gebracht wird, muss sich untersuchen lassen [3]. Ein Polizei- oder Amtsarzt führt eine klinische Untersuchung durch [6].
- Blutabnahme: Stellt der Arzt eine Beeinträchtigung fest, die auf Suchtgift schließen lässt, wird Blut abgenommen. Die Betroffenen müssen sie vornehmen lassen [3], zwangsweise durchgeführt wird sie laut ÖAMTC aber nicht [6].

Genau dieser Ablauf ist der Engpass. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) beschreibt es so: Vor allem am Wochenende, mitten in der Nacht und am Land sei es für die Polizei oft schwierig und zeitaufwendig, einen Arzt hinzuzuziehen [7]. In fast allen EU-Ländern, etwa in Deutschland, Frankreich und Italien, sowie in der Schweiz entscheidet dagegen das Überschreiten von Grenzwerten über die Strafe [7].

Was eine Drogenfahrt in Österreich kostet
Wer erstmals in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1b StVO: 800 bis 3.700 Euro, derselbe Rahmen wie bei 0,8 bis unter 1,2 Promille [3]. Dazu kommt der Führerscheinentzug. Beim ersten Mal sind es nach dem Führerscheingesetz ein Monat, nach einem verschuldeten Unfall mindestens drei Monate [4]. Die Monatsregel gilt nicht für Lenker eines Lkw oder Busses der Klassen C und D [4].
Wer den Arzt oder die Blutabnahme verweigert, fällt unter § 99 Abs. 1 StVO, die Stufe für 1,6 Promille und mehr: 1.600 bis 5.900 Euro und mindestens sechs Monate ohne Führerschein [3][4]. Die Mindeststrafe ist damit doppelt so hoch wie für die Drogenfahrt selbst. Das Ablehnen des Speicheltests ist dagegen kein eigener Strafbestand: Wer ihn verweigert, wird zum Arzt gebracht [3].
| Situation | Geldstrafe | Führerschein |
|---|---|---|
| Drogenfahrt, erstes Mal | 800 bis 3.700 € | 1 Monat, Verkehrscoaching |
| Drogenfahrt mit verschuldetem Unfall | 800 bis 3.700 € | mindestens 3 Monate |
| Arzt oder Blutabnahme verweigert | 1.600 bis 5.900 € | mindestens 6 Monate, Nachschulung |
Mit dem Bußgeld ist es nicht getan. Nach einer ersten Drogenfahrt ordnet die Behörde ein Verkehrscoaching an, bei einer Wiederholung innerhalb von fünf Jahren eine Nachschulung [4]. Laut ÖAMTC muss man für die Wiedererlangung des Führerscheins zudem ein positives amtsärztliches Gutachten, eine verkehrspsychologische und eine fachärztliche Stellungnahme vorlegen [6]. Stellt der Arzt eine Beeinträchtigung fest, zahlt der Lenker außerdem die Kosten der Untersuchung [3].

8.555 Anzeigen: In welchem Bundesland die Polizei die meisten Drogenlenker erwischt
2025 hat die Bundespolizei 8.555 Lenkerinnen und Lenker wegen Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt, um 4,0 Prozent mehr als 2024 mit 8.227 [1]. Wegen Alkohols am Steuer waren es 28.428 Anzeigen. Das Innenministerium führt den Anstieg unter anderem auf die Ausbildung von Polizisten zur Erkennung von Drogenlenkern und auf Amtsärzte bei Schwerpunktaktionen zurück [2]. In den zehn Jahren davor hatte sich die Zahl der Anzeigen laut Ministerium verachtfacht [13].
In absoluten Zahlen führt Wien mit 2.341 Anzeigen vor Oberösterreich und Niederösterreich [1]. Bezogen auf die Einwohnerzahl ergibt sich ein anderes Bild. Wir haben die Anzeigen durch die Bevölkerung zu Jahresbeginn 2025 geteilt [5][11]: Tirol liegt mit 142 Drogenanzeigen je 100.000 Einwohner vorne, vor Vorarlberg (116) und Wien (115). Die Steiermark kommt nur auf 41, nicht einmal ein Drittel des Tiroler Werts. Der Österreich-Schnitt liegt bei 93.
Noch deutlicher wird der Unterschied im Verhältnis zu den Alkoholanzeigen. In Wien kommen auf 100 Alkolenker 75 Drogenlenker, in der Steiermark sind es 11 [1]. Weil jede Anzeige geschulte Beamte und einen Arzt voraussetzt, spiegeln diese Unterschiede wohl ebenso sehr die Dichte der Drogenkontrollen wie den Konsum im jeweiligen Bundesland [2][7].
Dunkelfeld: Wie viele Drogenlenker unerkannt bleiben
Wie groß die Lücke ist, hat das KFV im Jänner 2025 mit einer Befragung von 1.000 Pkw-Lenkern zwischen 17 und 65 Jahren hochgerechnet. Demnach haben rund 265.000 Personen in den zwölf Monaten davor ein Auto unter Drogeneinfluss gelenkt, sechs Prozent mehr als bei der Erhebung 2023 [7]. Zum Vergleich nennt das KFV selbst die 8.227 Anzeigen des Jahres 2024 [7]. Rechnerisch kommt damit eine Anzeige auf rund 32 Personen, die nach eigener Angabe unter Drogen gefahren sind, wobei manche mehrmals fahren und manche mehrmals angezeigt werden.
Die Befragten wissen um das geringe Risiko. Mit einer Geschwindigkeitskontrolle bei einer normalen Fahrt rechnen 51 Prozent, mit einer Alkoholkontrolle 36 Prozent, mit einer Drogenkontrolle nur 20 Prozent [7]. Bei den Unfällen zählte Statistik Austria 2025 insgesamt 189 Drogenunfälle mit Verletzten oder Toten, um 7 Prozent mehr als 2024. Vier Menschen kamen dabei ums Leben, nach zwölf im Jahr davor [8].
Härtere Strafen für Drogenlenker: Warum die Reform seit 2019 feststeckt
Eine Verschärfung liegt seit Jahren in der Schublade. Im April 2019 schickte die damalige Regierung den Entwurf einer 32. StVO-Novelle in Begutachtung [10]. Drogenlenker sollten künftig wie Lenker mit 1,6 Promille bestraft werden, also mit 1.600 bis 5.900 Euro und mindestens sechs Monaten Entzug. Besonders geschulte Polizisten sollten die Fahrtüchtigkeit selbst überprüfen dürfen. Bestätigte danach die Blutuntersuchung illegal konsumierte Suchtmittel, hätte die Beeinträchtigung als erwiesen gegolten [9][10].
Der Nationalrat ersuchte die Regierung im Juli 2019, die Pläne mit Experten weiterzuentwickeln und als Regierungsvorlage vorzulegen [9]. Dazu kam es nie. Einen Antrag der FPÖ, das Vorhaben wieder aufzugreifen, lehnte der Verkehrsausschuss des Nationalrats am 2. Juli 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ab [9]. Das KFV fordert unterdessen hochwertige Speichelvortests und Speichelproben, die im Labor ausgewertet werden und als beweissichere Grundlage für Strafen dienen [7].

Wer mit österreichischem Führerschein in Deutschland unterwegs ist, fährt dort nach anderen Regeln. Seit der Teillegalisierung von Cannabis gilt im Nachbarland für THC ein fester Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, ab dem eine Fahrt geahndet wird [6].
Quellen und Referenzen
[1] Bundesministerium für Inneres — Verkehrsüberwachungsbilanz 2025: Bilanz der Bundespolizei, Bundesländerstatistik, Stand 2. März 2026
https://www.bmi.gv.at/202/verkehrsangelegenheiten/verkehrsueberwachungsbilanz_2025.html
[2] Bundesministerium für Inneres — Alkohol und Drogen im Verkehr: Bilanz 2025, 3. März 2026
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=764A6545414C476F5A38513D
[3] RIS — Straßenverkehrsordnung 1960, § 5 (Abs. 1, 9, 9a, 10), § 5a Abs. 2 und § 99 Abs. 1 und 1b, geltende Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=5
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=5a
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&Paragraf=99
[4] RIS — Führerscheingesetz, § 24 Abs. 3 und § 26 Abs. 1 und 2, geltende Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=24
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Paragraf=26
[5] Statistik Austria — Bevölkerung Österreichs 2025 nur leicht gewachsen, Pressemitteilung, 9. Februar 2026 (Bevölkerung am 1. Jänner 2025 nach Bundesländern)
https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2026/02/20260209Bevoelkerung1.1.2026.pdf
[6] ÖAMTC — Drogen im Straßenverkehr: Das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Suchtgiften und die rechtlichen Folgen
https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/drogen-im-strassenverkehr-16180748
[7] KFV — Frauen holen bei Drogen- und Alkoholvergehen im Straßenverkehr auf, Presseinformation, 5. Juni 2025
https://www.kfv.at/wp-content/uploads/2025/06/PA_KFV_Fahren-unter-Drogen-und-Alkoholeinfluss.pdf
[8] Statistik Austria — Straßenverkehrsunfälle 2025 mit Personenschaden, STATreport, Kapitel 7 Drogenunfälle
https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Strassenverkehrsunfaelle2025.pdf
[9] Parlament Österreich — Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 228/A(E) betreffend Konsequentes Vorgehen gegen Drogenlenker, 584 der Beilagen XXVIII. GP, 2. Juli 2026
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/584/fnameorig_1768826.html
[10] Parlament Österreich — 32. StVO-Novelle, Führerscheingesetz, Änderung (144/ME XXVI. GP), Ministerialentwurf vom 30. April 2019
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVI/ME/144
[11] Berechnung Motor News: Drogenanzeigen 2025 laut [1] je 100.000 Einwohner am 1. Jänner 2025 laut [5]
[12] SALZBURG24 — Drogen-Cocktail am Steuer, kein Führerschein und gestohlenes Kennzeichen: Lenker in Liefering gestoppt, 4. November 2026
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/drogen-cocktail-am-steuer-polizei-stoppt-rollende-zeitbombe-mitten-in-salzburg-art-343451
[13] VOL.AT — Weniger Alko-, mehr Drogenlenker: Innenministerium zieht Bilanz, 4. August 2025
https://www.vol.at/weniger-alko-mehr-drogenlenker-innenministerium-zieht-bilanz/9588263







